Saison der Eichenprozessionsspinner beginnt Ende April
Der Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitsschädlichen Schmetterlingsraupen erfolgt mit so wenig Schädlingsbekämpfungsmitteln wie möglich.
Ende April beginnt vielerorts die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Die Raupen dieses Schmetterlings bilden Brennhaare aus, die bei Menschen Gesundheitsbeschwerden auslösen können. Bevor die Raupen diese Haare ausbilden, werden sie chemisch oder biologisch bekämpft – in der Regel zum Wechsel von April auf Mai. Eine Anwendung in unmittelbarer Nähe von Gewässern sowie in Naturschutzgebieten ist jedoch verboten.
Das Umweltbundesamt (UBA) erläutert dazu: „Vom Menschen wenig genutzte Gebiete können vorrübergehend abgesperrt werden. Sind nur einzelne Bäume befallen, können die Eichenprozessionsspinner gezielt abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sollte eine chemische oder biologische Bekämpfung stattfinden.“
Was ist ein Eichenprozessionsspinner?
Ein Eichenprozessionsspinner ist eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart. Sie hat sich in den letzten Jahren teilweise massenhaft vermehrt, besonders im Nordosten und Südwesten Deutschlands sowie in Teilen von NRW. Seine Brennhaare können die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen. Wenn Menschen mit den Brennhaaren in Kontakt kommen, kann dies einen starken Juckreiz auslösen, der mehrere Tage andauern kann. Auf der Haut können Flecken oder Quaddeln auftreten, die Insektenstichen ähneln, die sogenannte Raupendermatitis. Die Brennhaare reizen bei manchen Menschen auch die Schleimhäute der Atemwege und können Husten, Bronchitis oder Asthma auslösen. Außerdem kann es zu Reizungen der Augen kommen, in Form von Rötungen, Juckreiz und einer Bindehautentzündung. In äußerst seltenen Fällen können die Brennhaare eine Kreislaufreaktion verursachen.
Schutz vor dem Eichenprozessionsspinner
Befallen die Eichenprozessionsspinner Bäume außerhalb des Waldes, also in der Nähe von Siedlungen oder in Parks, lässt sich der Kontakt zwischen Menschen und dem Schmetterling kaum vermeiden. An diesen Orten kann ein Eingreifen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Eichenprozessionsspinner notwendig sein. Eine chemische oder biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Eichenwäldern darf hingegen nur dann erfolgen, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Absterben ganzer Waldbestände droht. Ob und wann dies eintritt, ist umstritten, denn Eichen können nach einem Kahlfraß erneut austreiben.
Das Umweltbundesamt empfiehlt, vor dem Einsatz von chemischen oder biologischen Bekämpfungsmitteln abzuwägen, inwieweit der Eichenprozessionsspinner anderweitig zurückgedrängt werden kann. Denn es können auch andere Maßnahmen helfen, wenn Eichen nur schwach befallen sind oder die betroffenen Wälder von Menschen kaum aufgesucht werden. Befallene Waldgebiete können beispielsweise vorübergehend abgesperrt oder mit Warnschildern versehen werden, um betroffene Spaziergänger oder Waldarbeiter einen Schutz vor dem Eichenprozessionsspinner zu geben. In gut zugänglichen Bereichen, insbesondere bei befallenen Einzelbäumen, sollten Raupen oder Nester durch professionelle Schädlingsbekämpfer abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen oder sich nicht durchführen lassen, sei laut UBA der Einsatz chemischer und biologischer Bekämpfungsmittel zu rechtfertigen. Zuständig für die Genehmigung der chemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Pflanzenschutzmittelstellen der Bundesländer. Eine Genehmigung zur biologischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach dem Biozidrecht können die Landkreisverwaltungen erteilen.
(Quelle: Umweltbundesamt)
Info-Tipp zum Download: Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes