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SCHMETTERLING DES JAHRES: DIE SPANISCHE FLAGGE

Farbenprächtiger Nachtfalter auf dem Vormarsch

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die BUND NRW Naturschutzstiftung haben mit der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) einen besonders auffälligen und interessanten Vertreter zum Schmetterling des Jahres 2025 ernannt. Dieser Nachtfalter, der auch tagsüber aktiv sein kann, ist ein optischer Hingucker und ein Beispiel für die Anpassung von Insekten an den Klimawandel.

Die Spanische Flagge verdankt ihren Namen dem markanten Muster ihrer Flügel. Die Vorderflügel sind dunkelbraun bis schwarz mit gelben Streifen und Flecken, die an eine Flagge erinnern. Die Hinterflügel hingegen leuchten in einem kräftigen Orange-Rot mit schwarzen Flecken. Diese auffällige Färbung dient als Warntracht (Aposematismus): Sie signalisiert potenziellen Fressfeinden wie Vögeln, dass der Falter ungenießbar ist. Der Körper des Schmetterlings ist ebenfalls schwarz-gelb, die Flügelspannweite beträgt 45 – 55 Millimeter.

Ursprünglich war die Spanische Flagge vor allem in Südeuropa beheimatet. In den letzten Jahrzehnten hat sie ihr Verbreitungsgebiet jedoch nach Norden ausgedehnt. Diese Ausbreitung wird mit dem Klimawandel und den steigenden Temperaturen in Verbindung gebracht, die es dem Falter ermöglichen, auch in nördlicheren Regionen zu überleben. Die Spanische Flagge bevorzugt warme, sonnige und strukturreiche Landschaften wie Waldränder, Hecken, Streuobstwiesen, Weinberge und buschige Gebiete. Sie ist aber auch in urbanen Räumen mit ausreichend Grün, wie Parks und Gärten, anzutreffen.

Die Falter fliegen von Juni bis August. Obwohl die Spanische Flagge zu den Nachtfaltern gehört, ist sie während der Hauptflugzeit im August auch tagsüber aktiv und kann beim Blütenbesuch beobachtet werden. Besonders gerne saugt sie Nektar an den rotvioletten Blütenständen des Wasserdosts.

Obwohl die Spanische Flagge derzeit nicht als gefährdet gilt, ist es wichtig, ihre Lebensräume zu schützen und zu fördern. Der Verlust von Hecken, Waldrändern und Streuobstwiesen durch intensive Landwirtschaft und Bebauung stellt eine Bedrohung dar. Auch der Einsatz von Pestiziden kann den Falter und seine Nahrungspflanzen schädigen.

Quelle: BUND

Bild: T. Laußmann / BUND